Kontaktbegleitung und Abklärung

Kontaktbegleitung
Es gibt Situationen, die es nicht zulassen, dass die Mutter oder der Vater ihr oder sein Kind ohne externe Begleitung treffen kann. Durch unsere Fachpersonen begleitete Kontakte ermöglichen dem Kind dennoch, mit beiden Elternteilen in Kontakt zu sein sowie Vertrauen und Sicherheit in der Beziehung aufzubauen.
Für Kinder und deren
getrenntlebende Eltern(-teile)
Arbeitsweise
Bei den Begleitungen stehen das Kindswohl und die Bedürfnisse des Kindes im Zentrum. Wir bauen durch eine wertschätzende und empathische Begleitung der Kinder und im regelmässigen Kontakt zu beiden Elternteilen behutsam Vertrauen und Sicherheit auf. In der Regel arbeiten wir im Tandem: Während eine Fachperson den nicht obhutberechtigten Elternteil und das Kind begleitet, ist die andere Fachperson im Austausch mit dem obhutberechtigten Elternteil. So können allfällige Unsicherheiten aller Parteien erkannt und aufgenommen werden. Unsere klare, parteiische Position zugunsten des Kindswohls unterstützt die Eltern darin, in einem guten Kontakt mit ihren Kindern zu sein und einen Loyalitätskonflikt des Kindes nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die behördlich angeordneten Kontaktregelungen werden im Sinne des Kindswohls umgesetzt.
Der Auftrag und die Zielsetzungen werden regelmässig mit der auftraggebenden Stelle und der Familie überprüft und wo nötig angepasst. Die Kontaktbegleitung wird mit einem Bericht und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zuhanden der auftraggebenden Stelle und der Familie abgeschlossen.
Abklärung
Im Auftrag von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), Bezirksgerichten, Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz), Sozialzentren (SZ)
Wir können Sie bei folgenden oder ähnlichen Fragestellungen professionell unterstützen und führen für Sie entsprechende Abklärungen durch:
In einer Familie besteht eine grosse Überforderung mit der aktuellen Lebenssituation, wobei die Kinder unmittelbar davon betroffen sind. Die KESB möchte mehr über Belastungen und Ressourcen der Familie erfahren, um zu klären, welche Art von Unterstützungsmassnahme für die Familie sinnvoll wäre. Die Abklärung ermöglicht es der KESB, fundierter entscheiden zu können.
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens möchte das Bezirksgericht mehr über die Kompetenzen jedes Elternteils und über die Wünsche und Bedürfnisse der noch nicht schulpflichtigen Kinder erfahren, um das Obhuts-, Sorge- und Besuchsrecht regeln zu können.
Es besteht ein Verdacht auf Vernachlässigung oder Anwendung unangemessener Erziehungsmethoden gegenüber dem Kind. Die KESB braucht eine valide Einschätzung der Situation des betroffenen Kindes, der Erziehungskompetenzen der Eltern, der Familiensituation und deren Umfeld sowie Empfehlungen für weiterführende Massnahmen.
Arbeitsweise
Wir arbeiten mit den Eltern, den Kindern und ihrem erweiterten sozialen Umfeld. Wir führen Gespräche mit den einzelnen Familienmitgliedern und begleiten die Familien in verschiedenen Alltagssituationen. Dabei erkunden wir mit ihnen auch vorhandene Ressourcen und Lösungspotentiale. Risiken sprechen wir gegenüber den Eltern klar und verständlich an. Wir erachten den Beziehungsaufbau zu den Familienmitgliedern sowie eine gelingende Zusammenarbeit mit weiteren, an der Situation beteiligten Fachpersonen als zentral für eine qualitativ hochstehende Abklärung und die Entwicklung tragfähiger Massnahmen. Der Familie als Familiensystem sowie den einzelnen Familienmitgliedern begegnen wir mit Wertschätzung und Respekt. Als Arbeitsgrundlage verwenden wir das Prozessmanual «Dialogisch systemische Kindswohlabklärung» (FHNW, Biesel et al.).
Abklärungen führen wir zu zweit durch. Dabei trägt eine Fachperson die Hauptverantwortung und hält den Kontakt zur Familie. Die zweite Fachperson steht als Intervisionspartner*in zu Verfügung. An den Erst- und Abschlussgesprächen sowie einzelnen Zwischengesprächen in der Familie sind wir zu zweit anwesend.
Eine Abklärung dauert sechs Wochen bis drei Monate. Die auftraggebende Stelle erhält einen ausführlichen Bericht mit der Beantwortung ihrer Fragestellungen und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.