Unser Angebot bei Familien mit Kleinkindern
A — Sozialpädagogische Begleitung und Beratung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern - spf
B — Sozialbegleitung für Familien in krisenbehafteten Lebensumständen - SoF
C — Kontaktbegleitung
D — Intensivabklärung zur Kindswohlgefährdung
A — Sozialpädagogische Begleitung und Beratung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern – spf
Aufsuchende Beratung und Unterstützung für eine gelingende Elternschaft
Für eine gesunde Entwicklung sind Kinder auf eine liebevolle, vertrauensvolle und verlässliche Beziehung zu ihren engsten Bezugspersonen angewiesen. Die frühen Phasen kindlicher Entwicklung sind dabei besonders sensibel. Gerade diese Zeit stellt an Eltern aber auch grosse Herausforderungen und ist häufig mit Unsicherheiten verbunden. Damit Elternschaft von früh an gelingt, ist es wichtig, Eltern mit besonderen Belastungen frühzeitig in ihrer Beziehungs- und Erziehungskompetenz zu stärken. Für diese Unterstützung eignet sich die aufsuchende Beratung.
Eine professionelle aufsuchende sozialpädagogische Familienberatung bieten wir u.a. in folgenden Situationen an:
• In Krisensituationen – wenn Eltern sich überfordert fühlen, erschöpft sind oder verunsichert im Umgang mit dem Baby oder Kleinkind
• Bei Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten des Kindes – Regulationsstörungen wie exzessives Schreien oder Schlafprobleme, Umgang mit Trotz- oder Wutanfällen, Trennungsängste, Eifersucht
• Bei erschwerten Lebensumständen – bei psychischer Erkrankung eines Elternteils, Suchterkrankung oder kognitiver Einschränkung
• Bei Erziehungs-Konflikten der Eltern – Umgang mit unterschiedlichen Erziehungsstilen oder der Aufgabenteilung
• Bei Einelternfamilien – Überforderung und/oder Erschöpfung
• Bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung – siehe unser Angebot für eine Intensivabklärung vor Ort
Arbeitsweise
Durch gemeinsames Beobachten helfen wir Eltern, die Signale und Bedürfnisse ihres Kindes besser wahrzunehmen und zu verstehen, sowie adäquat darauf zu reagieren. Zusammen mit den Eltern entwickeln wir Wege und üben Verhaltensstrategien, wie sie im Alltag schwierige Situationen besser bewältigten können und stützen sie so in ihrer Erziehungskompetenz. In der Beratung setzen wir verschiedenen Methoden ein, insbesondere die videounterstützte Beratungsmethode Marte Meo.
Die Begleitung dauert in der Regel sechs Monate bis zwei Jahre. Der Auftrag und die Zielsetzungen werden regelmässig mit der auftraggebenden Stelle und der Familie überprüft und wo nötig, angepasst. Zudem werden regelmässig Berichte erstellt inkl. weiterführender Empfehlungen zuhanden der auftraggebenden Stelle und der Familie.
B — Sozialbegleitung für Familien in krisenbehafteten Lebensumständen – SoF (Stadt Zürich)
Aufsuchende Begleitung und Unterstützung für eine gelingende Alltagsbewältigung
Sozialbegleitung unterstützt Familien in einer mehrfach krisenbehafteten Lebenssituation, bei welcher die Gefahr besteht, dass sich das Kind darin nicht gesund entwickeln kann. Bei dieser Form der Begleitung stehen weniger Beziehungs- oder Erziehungsfragen im Vordergrund. Es geht in erster Linie darum, die Situation der Familie durch konkrete Veränderung der Lebensumstände so zu verbessern und zu stabilisieren, dass die Eltern selbständig - oder noch teilweise unterstützt - konstant einen sicheren und kindgerechten Alltag gewährleisten können. Sozialbegleitung bietet sich insbesondere an für Familien mit kleinen Kindern, denn diese sind besonders verletzlich und brauchen in den ersten Lebensjahren einen erhöhten Schutz.
SoF erweist sich unter anderem in folgenden Situationen als sehr hilfreich:
• Bei kinderreichen Familien mit zwei oder mehr Kleinkindern in akut schwierigen Lebensumständen, z.B. bei unklaren Wohnverhältnissen, Erschöpfung der Eltern, finanziellen Problemen.
• Bei Familien mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen - z.B. Krankheit oder Entwicklungsverzögerung. Insbesondere, wenn eine Unterstützung bei der Kinderversorgung oder Kinderbetreuung fehlt.
• Bei fehlenden kindgerechten Tagesstrukturen und ungenügender Vernetzung - privater Art und mit Institutionen (z.B. wegen Wohnortswechsel, Armut, mangelnden Sprachkenntnissen).
• Wo ein Elternteil (oder beide Eltern) psychisch belastet ist (sind).
• Wo bei einem Elternteil (oder beiden) kognitive Einschränkungen bestehen.
Durch Begleitung im Familienalltag und konkreter Unterstützung helfen wir Eltern dabei, für sich und ihre Kinder ein stabileres und besser vernetztes Lebensumfeld zu schaffen. Gemeinsam mit ihnen und mit den Kindern suchen wir Wege und Strategien wie sie den Familienalltag, kindgerecht gestalten können.
SoF wird meist für sechs Monate bis zu einem Jahr eingesetzt. Eine weitere Verlängerung ist möglich. Der Auftrag und die Zielsetzungen werden regelmässig mit der auftraggebenden Stelle und der Familie überprüft und wo nötig, angepasst. Zudem werden regelmässig Berichte erstellt inkl. weiterführender Empfehlungen zuhanden der auftraggebenden Stelle und der Familie.
SoF kann auch mit sozialpädagogischer Familienbegleitung (spf) kombiniert werden.
Arbeitsweise
C — Kontaktbegleitung
Es gibt Situationen, die es nicht zulassen, dass der Vater oder die Mutter ihr Kind ohne externe Begleitung treffen kann. Durch unsere Fachpersonen begleitete Besuche ermöglichen dem Kind dennoch, mit beiden Elternteilen in Kontakt zu sein und Vertrauen und Sicherheit in der Beziehung aufzubauen.
Für Kinder und deren getrennt lebende Eltern(teile)
Bei den Begleitungen steht das Kindswohl und dessen allfälligen Loyalitätskonflikt im Zentrum. Vertrauen und Sicherheit bauen wir behutsam auf durch eine wertschätzende und empathische Begleitung der Kinder und Eltern. Die Zusammenarbeit erfolgt immer mit beiden Elternteilen. Unsere klare, parteiische Position zugunsten des Kindswohls erleichtert die Akzeptanz für alle Beteiligten und unterstützt die Eltern darin, in gutem Kontakt mit ihren Kindern zu sein.
Die behördlich angeordneten Kontaktregelungen werden im Sinne des Kindswohls umgesetzt.
Der Auftrag und die Zielsetzungen werden regelmässig mit der auftraggebenden Stelle und der Familie überprüft und wo nötig, angepasst. Abgeschlossen wird die Kontaktbegleitung mit einem Bericht inkl. weiterführender Empfehlungen zuhanden der auftraggebenden Stelle und der Familie.
Arbeitsweise
D — Intensivabklärung zu Kindswohlgefährdung
Im Auftrag von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), Bezirksgerichten, Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz)
Wir können Sie bei folgenden oder ähnlichen Fragestellungen professionell unterstützen und führen für Sie entsprechende Abklärungen durch:
• In einer Familie besteht eine grosse Überforderung mit ihrer aktuellen Lebenssituation. Kleine Kinder sind davon betroffen. Die KESB möchte mehr über Belastungen und Ressourcen der Familie erfahren, um zu klären, welche Art von Unterstützungsmassnahme für die Familie sinnvoll wäre. Die Abklärung ermöglicht es der KESB, fundierter entscheiden zu können.
• Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens möchte das Bezirksgericht mehr über die Kompetenzen jedes Elternteils und über die Wünsche und Bedarfe der noch nicht schulpflichtigen Kinder erfahren, um Obhut, Sorge- und Besuchsrecht regeln zu können.
• Es besteht Verdacht auf Vernachlässigung und Anwendung unangemessener Erziehungsmethoden gegenüber dem ältesten Kind. Die KESB braucht eine valide Einschätzung der Situation des betroffenen Kindes, der Familiensituation und ihres Umfeldes, sowie Empfehlungen für weiterführende Massnahmen.
Arbeitsweise
Wir arbeiten mit den Eltern, den Kindern und ihrem erweiterten sozialen Umfeld. Wir führen Gespräche (auch mit kleinen Kindern) und begleiten die Familie in verschiedenen Alltagssituationen. Wir begegnen der Familie als Familiensystem (inklusive übergenerationaler Prägungen) sowie den einzelnen Familienangehörigen mit Wertschätzung und Respekt. Dabei erkunden wir mit ihnen auch vorhandene Ressourcen und Lösungspotentiale. Risiken sprechen wir klar und verständlich gegenüber den Eltern an. Den Beziehungsaufbau zu den Familienmitgliedern sowie eine gelingende Zusammenarbeit mit weiteren, an der Situation beteiligten Fachpersonen, erachten wir als zentral für eine qualitativ hochstehende Abklärung und für die Entwicklung tragfähiger Massnahmen. Als Arbeitsgrundlage verwenden wir das Prozessmanual «Dialogisch systemische Kindswohlabklärung» (FHNW, Biesel K. et al).
Abklärungen führen wir zu zweit durch. Dabei trägt eine Fachperson die Hauptverantwortung und hält den Kontakt zur Familie. Die zweite Fachperson steht als Intervisionspartner/in zu Verfügung. Für Erst- und Abschlussgespräche sowie einzelne Zwischengespräche in der Familie sind wir zu zweit anwesend.
Eine Abklärung dauert sechs Wochen bis drei Monate. Die auftraggebende Stelle erhält einen ausführlichen Schlussbericht mit Beantwortung ihrer Fragestellungen und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.