Kita- und Hortüberprüfung
Im Auftrag von Gemeinden
Triangel prüft für Sie Kitas und Horte in ihrer Gemeinde. Die Prüfung erfolgt unter Anwendung der kantonalen gesetzlichen Grundlagen und der rechtlichen Anforderungen.
Eine solche Überprüfung erfolgt in den gesetzlich festgelegten Zeitabständen. Wir beraten die Betreuungsinstitutionen auch gerne weiter, wenn sie Unterstützung benötigen zur Behebung allfälliger Mängel.
Arbeitsweise
Wir arbeiten mit der auftraggebenden Gemeinde wie auch mit den Kitas und Kinderhorten in enger Kooperation. Grundlage für die Zusammenarbeit bildet ein Rahmenvertrag zwischen der Gemeinde und Triangel. Unsere geschulten Fachpersonen besuchen die Kitas oder den Hort und klären vor Ort die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen. Hierzu führen wir Gespräche mit den Verantwortlichen und informieren uns über die vorhandene Infrastruktur.
Zuhanden der auftraggebenden Behörde erstellen wir einen Bericht, welcher der Gemeinde als Grundlage für die Erteilung der Betriebs- resp. Erneuerungsbewilligung für einen Hort oder eine Kita dienen kann.